Hausordnung des Thomas-Mann-Gymnasiums
Beschluss der Schulkonferenz vom 5. April 2011 ergänzt am 12. Juni 2014
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben von Schülern und Lehrern während des Schultages. Sie steht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Schulordnung, die eine gegenseitige Rücksichtsnahme, die Achtung vor Personen und Sachen und eine saubere Umwelt fordert.
Allgemeines:
- Rauchen und Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Dieses Verbot gilt auch für sog. E-Zigaretten und andere Rauschmittel.
Wenn Schüler auf dem Schulgelände rauchen, erfolgt eine Mitteilung an die Eltern. Gemäß Schulordnung werden diese Schüler verpflichtet, mehrfach Reinigungsarbeiten zu leisten, ggf. nach Unterrichtsschluss. - Der Gebrauch von Handys und sog. Smartphones sowie Geräte, mit denen Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden können, ist Schülern in der Schule nicht gestattet. Wenn solche Geräte benutzt werden, werden diese vom Lehrer eingezogen. Sie können nur von den Erziehungsberechtigten frühestens am nächsten Schultag abgeholt werden.
- Der Gebrauch von Laserpointern ist in der Schule nicht zulässig, weil dadurch schwere Verletzungen der Augen hervorgerufen werden können. Wenn Laserpointer benutzt werden, werden diese vom Lehrer Eingezogen.
- Drogen und Waffen jeglicher Art sind in der Schule verboten. Ihr Besitz wird zur Anzeige gebracht.
- Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern ist untersagt. Bei Verstößen wird von der Schulleitung geprüft, ob Strafanzeige zu erstatten ist.
Verschmutzung
- Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat Anspruch darauf, in einer sauberen Schule zu arbeiten.
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Papier und andere Abfälle gehören in die Abfallbehälter.
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Schüler, Lehrer und Sozialpädagogen tragen zur Durchsetzung dies es Grundsatzes bei. Von jedem kann in zumutbarer Weise verlangt werden, auch fremde Abfälle zu beseitigen.
- Mobiliar und Wände dürfen nicht beschmiert werden. Lehrer und Sozialpädagogen können verlangen, dass Schmierereien unverzüglich entfernt werden. Wasserfeste Faserstifte sind im Schulbereich nicht zulässig.
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Die Schülergarderobenschränke dürfen keine Abfälle, verderbliche oder entzündliche Gegenstände enthalten. Eine Schrankkontrolle im Beisein der Schüler wird von den Klassenlehrern von Zeit zu Zeit durchgeführt.
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Der Verzehr von Getränken und Speisen während des Unterrichts und im Sporthallenbereich ist nicht gestattet. Mehrstündige Klassenarbeiten und Klausuren bleiben ausgenommen.
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Das Kauen von Kaugummis ist im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen nicht gestattet. Bei Verstoß können entsprechende Reinigungsarbeiten verlangt werden.
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Der Missbrauch von hygienischen Einrichtungen (Waschbecken, Toiletten, Toilettenpapier, Rauchen auf der Toilette) ist ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und zieht Schulordnungsmaßnahmen nach sich.
Nutzung von Unterrichtsräumen, Mobiliar, sonstigen Einrichtungen:
- Räume, Mobiliar und andere feste und bewegliche Einrichtungen dienen der Schulgemeinschaft und haben Anspruch auf pflegliche Behandlung.
- Die fahrlässige und mutwillige Beschädigung der Schuleinrichtungen ist ein schwerer Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung, bei dem Schadenersatz verlangt wird.
Aufenthalt in den Pausen sowie vor Beginn oder nach Schluss des Unterrichts:
- Der Einlass in das Gebäude erfolgt nicht vor 07.45 Uhr. Bei ungünstiger Witterung steht vorher der Gang im Bereich der Druckerei zur Verfügung.
- Erscheint ein Lehrer nicht zur Unterrichtsstunde, bleibt die Gruppe zunächst vor oder im Unterrichtsraum. Ein Schüler begibt sich nach etwa fünf Minuten zur Schulleitung. Schüler sind nicht berechtigt, bis zur Regelung durch die Schulleitung den Bereich vor dem Unterrichtsraum zu verlassen.
- In den großen Pausen sind die Unterrichtsräume geschlossen. Den Schülern der Mittelstufe steht der Jugendclubbereich im Fontanehaus zur Verfügung.
Die Aufenthaltszone der Oberstufe ist nur für die Oberstufenschüler vorgesehen.
Die Schüler der Mittelstufe dürfen sich nur in der Steinhalle und auf dem Pausenhof sowie im ersten Stock aufhalten.
Die Notbalkone sind nur Fluchtwege, der Aufenthalt auf ihnen ist untersagt. - Schüler des 10. Jahrgangs dürfen nur in der großen Essenspause das Schulgelände verlassen. Schüler der Klassen 7 bis 9 dürfen das Schulgelände vor Unterrichtsschluss nicht verlassen.
- Schüler müssen nach Unterrichtsschluss die Schule verlassen.